Steuerberatung Für Pflegedienste
Wir sind Ihr Steuerberater für ambulante Pflegedienste
Als Steuerberater für Pflegedienste kümmern wir uns um Ihre gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung und haben alle steuerlich relevanten Dinge auf dem Schirm, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Nicht zuletzt durch den demographischen Wandel erlebt die Pflegebranche seit einigen Jahren einen Boom. Ambulante Betriebe, die einst mit wenigen Mitarbeiter*innen gestartet sind, beschäftigen inzwischen Dutzende von Fachkräften. Die Kleinwagen, mit denen die Pflegefachkräfte in ihren Regionen unterwegs sind, bilden mitunter stattliche Fuhrparks.
Die gestiegene Personaldichte hat jedoch einen hohen zeitlichen Aufwand für die Lohnbuchhaltung und die Erstellung der Gehaltsabrechnungen zur Folge. Diese gestalten sich oftmals aufgrund von Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagszuschlägen sehr komplex. Als Ihr Steuerberater für Pflegedienste behalten wir für Sie den Überblick und übernehmen Ihre gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Wir unterstützen Sie bei der Existenzgründung in der Pflege
Neben der Betreuung schon bestehender Pflegedienste, begleiten wir auch angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Neugründung eines Pflegedienstunternehmens.
In der Gründungsphase gilt es viele betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Als starker Partner stehen wir Ihnen dabei mit unserer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung für Pflegedienste zur Seite.
Typische Themenfelder, bei denen wir beratend tätig werden sind zum Beispiel die Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen (GmbH, GbR oder Einzelunternehmen), die Prüfung einer möglichen Gewerbesteuerfreiheit und Fördermöglichkeiten sowie die Erledigung aller notwendigen Formalitäten, wie z.B. der Zulassungsantrag und sämtliche behördliche Anmeldungen.
Einige unserer Mitarbeiter waren früher selbst im Gesundheitswesen tätig und sind mit den Inhalten der Branche (Steuerabteilung im Krankenhaus, Buchhaltung im Pflegedienst, Lohnbuchhaltung im Seniorenheim etc.) vertraut und sprechen Ihre Sprache!
Wir überwachen Ihre steuerlichen Abgabeverpflichtungen und überprüfen Ihre Gemeinnützigkeit.
Wir beraten Sie sozialversicherungs- und steuerrechtlich, damit Ihr Mitarbeiter besonders viel Nettolohn aus seinem Bruttolohn erhält.
Die Zahlungen an Ihre Lieferanten und Mitarbeiter bereiten wir digital vor, sodass Sie keine Überweisungen mehr ausfüllen müssen.
Da wir die Branche kennen, stellen wir Ihnen neben den üblichen Auswertungen auch Unterlagen zur Verfügung, aus denen Sie entnehmen können, wie sich Ihr Unternehmen im Verhältnis zu Ihrer Branche entwickelt.
Kein teures Factoring mehr! Wir checken über die doppelte Buchhaltung, ob alle Privatpatienten bezahlt haben und übernehmen Ihr Mahnwesen.
Durch einen hohen Grad an Digitalisierung schaffen wir eine deutliche Reduzierung Ihrer Arbeit, damit Sie sich in Ruhe auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Unsere Zusammenarbeit ist standortunabhängig in ganz Deutschland möglich. Besprechungen finden in Form von digitalen Videokonferenz statt. Unsere hauseigenen IT-ler und Schnittstellenmanager unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung unserer digitalen Zusammenarbeit. Zu besonderen Terminen kommen wir aber auch gerne persönlich zu Ihnen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Analyse Ihrer Krankenkassenabrechnung.
Wir beraten Sie Rund um die Themen Patientengewinnung, Employer branding, Unternehmenskäufe und - verkäufe, Optimierung der Arbeitsprozesse, Patientenbefragungen, Finanzierungsanfragen und vieles mehr.
Unsere Stärken als Ihr Steuerberater für Pflegedienste
Steuerberatung für Pflegedienste - aus der Pflege für die Pflege
Einige unserer Mitarbeiter*innen sind in der Vergangenheit selber im Gesundheitswesen tätig gewesen und bringen daher einen großen persönlichen Erfahrungsschatz aus der Gesundheitsbranche mit.
Unterstützen können wir Sie als Steuerberater für Pflegedienste daher auch bei spezifischen Angelegenheiten und Fragen, die letztlich die Kundinnen und Kunden eines ambulanten Pflegedienstes betreffen, denn Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Angehörige von pflegebedürftigen Personen können Aufwendungen geltend machen.
Mit uns als Steuerberater für Pflegedienste haben Sie Fachleute mit Branchenkenntnis an Ihrer Seite, die Sie bei allen steuerlichen Belangen entlasten und bei betriebswirtschaftlichen Richtungsentscheidungen beraten.
Was benötigen wir für ein individuelles Angebot für Ihren Pflegedienst?
- In welcher Rechtsform (z.B. GmbH oder Einzelunternehmen) sind Sie tätig?
- Welchen Umsatz haben Sie jährlich?
- Sind Sie Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer?
- Welche Abrechnungssoftware nutzen Sie?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie?